Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 10. Januar 2023 - 2 Bf 134/22, DWW 2023, 72) hat - sicher zu Verärgerung betroffener Eigentümer - festgestellt, dass Straßenanlieger aus § 20 Abs. 2 Satz 1 iVM Abs. 1 HWG (Hamburgisches Wegegesetz) keinen Anspruch auf die erstmalige Zuteilung einer Hausnummer haben. Es gibt hier kein "subjektives öffentliches Recht": Die Vergabe dient allein öffentlichen Interessen.